Ein Sohn (54 jährig, lebt im Ausland) möchte wissen, ob wir seine Mutter (81 jährig), welche sich aktuell auf einer medizinischen Abteilung befindet, besuchen gehen können um zu schauen wie die Betreuung gewährleistet ist.
Sehr gerne besuchen wir seine Mutter um die Betreuung auf medizinischer und pflegerischer Ebene zu erfahren.
Wichtig ist, dass die Mutter die Auskunftsvollmacht vor Ort unterschreibt, damit wir als Bezugsperson agieren können.